ul. Świeradowska 75, 50-559 Wrocław, Polen

Internationale Steuerberatung in Polen

PROFESSIONELLE UNTERSTÜTZUNG

Internationale Rechnungslegung

Wenn Ihr Unternehmen Transaktionen mit ausländischen Unternehmen plant oder eine Geschäftstätigkeit im Ausland in Erwägung zieht, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an, einschließlich der internationalen Rechnungslegung, der Unterstützung bei der Beurteilung der steuerlichen Folgen geplanter und bereits begonnener Tätigkeiten.

Księgowość międzynarodowa Wrocław
ZUSAMMENARBEIT

Umfang der Dienstleistungen

Die internationale Rechnungslegung ist eine Spezialität unserer Mitarbeiter. Sie sind mit Transaktionen mit Unternehmen aus anderen EU-Mitgliedstaaten und mit den Fragen des deutschen Steuerrechts bestens vertraut.

Unsere internationale Rechnungslegung umfasst insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

  • Analyse von internationalen Transaktionen und deren Auswirkungen auf die Besteuerung in Polen und im Ausland,
  • Beratung und Unterstützung bei der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Umsätzen,
  • Beratung bei der Anwendung internationaler Verträge und Konventionen in Fragen der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen,
  • Beratung zur Verrechnungspreisdokumentation,
  • Laufende Steuerberatung und Unterstützung bei Steuerabrechnungen in der Bundesrepublik Deutschland.

Wollen Sie Ihre eigenen Waren nach Deutschland bringen oder in Deutschland verkaufen? Bieten Sie Dienstleistungen im Bereich Bauwesen oder Personentransport an? Dann unterliegen Sie der deutschen Umsatzsteuer oder können ihr unterliegen. Lesen Sie unsere Informationen zu den deutschen Umsatzsteuerpflichten für ausländische Unternehmer.

Wir ermitteln Ihre steuerlichen Pflichten in Deutschland und begleiten Ihr Unternehmen bei Bedarf durch die umsatzsteuerliche Registrierung beim deutschen Finanzamt und unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten in Bezug auf die deutsche Umsatzsteuer.

In der Regel sind Unternehmer, die in Polen ansässig sind oder eine Niederlassung haben und die Waren oder Dienstleistungen an deutsche Unternehmer liefern, nicht verpflichtet, sich in Deutschland für die Umsatzsteuer zu registrieren und müssen daher auch keine Umsatzsteuer auf die Verkäufe in Deutschland zahlen.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.

Unter anderem sind ausländische Unternehmer verpflichtet, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren, wenn sie:

  • Einen Versandhandel aus dem Ausland mit Nichtunternehmern betreiben, dessen Wert im Kalenderjahr 100 000 Euro übersteigt
  • Baudienstleistungen für Nichtunternehmer in Deutschland erbringen
  • Personenbeförderungsdienste in Deutschland anbieten
  • Waren in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft verbringen (einführen), die im Bundesgebiet in den zollrechtlich freien Verkehr überführt werden (Verzollung)
  • Ihre eigenen Waren zur Lagerung in das deutsche Staatsgebiet verbringen
  • In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworbene Waren in das deutsche Staatsgebiet verbringen
  • Waren aus dem deutschen Staatsgebiet liefern, d. h. Waren verkaufen, die sich zum Zeitpunkt des Beginns des Versands oder der Beförderung in Deutschland befinden
  • Empfänger von Bauleistungen sind, die von ausländischen Subunternehmern erbracht werden
  • Eine feste Geschäftseinrichtung in Deutschland haben, über die sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit ganz oder teilweise ausüben

Ausländische Unternehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sich in Deutschland für die Umsatzsteuer registrieren und bis zum 31. Mai des Folgejahres eine monatliche Umsatzsteuererklärung und eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben.

Unsere Steuerberater informieren Sie ausführlich über mögliche Verpflichtungen im Rahmen der deutschen Umsatzsteuer und andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der internationalen Rechnungslegung.

Schreiben Sie uns!

Schreiben Sie uns!

Video button